Verbandsangehörige Gemeinden:
- Hainfeld
- Kaumberg
- Kleinzell
- Ramsau
- Rohrbach an der Gölsen
- St. Veit an der Gölsen
Zuständigkeiten:
Anerkennung der Vaterschaft
Beurkundungen von Personenstandsfällen-Geburt, Ehe, EP, Tod
Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
Ermittlungen der Ehefähigkeit
Eheschließungen
EP-Ermittlungsverfahren
Eingetragene Partnerschaften
Ehe und Eingetragene Partnerschaften für alle ab 01.01.2019
Geburtsurkunden
Gemeinsame Obsorge
Heiratsurkunden
Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
Namensänderungen
Partnerschaftsfähigkeitszeugnis (Verpartnerung im Ausland)
Partnerschaftsurkunden
Staatsbürgerschaftsnachweise
Sterbeurkunden – Ausstellung nach Todesfall
Teilauszug § 58 PStG 2013 über das Bestehen einer Ehe oder EP
Wiederannahme eines früheren Familiennamens
ZPR-Einträge im Ausland eingetretener Personenstandsfälle
Ab dem 1.August 2025 darf eine Ehe im Inland von Personen, auf die österreichisches Personalstatut zur Anwendung kommt, nicht zwischen Verwandten gerader Linie und zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie geschlossen werden. Beispielweise ist damit die Eheschließung zwischen Cousin und Cousine verboten.
Gleiches gilt bei der Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft. Darüber hinaus ist ab dem 1. August 2025 die Eheschließung für Personen mit österreichischem Personalstatut erst mit dem 18. Lebensjahr gesetzlich zulässig.
Erforderliche Unterlagen für Eheschließungen und Verpartnerungen:
Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit/Verpartnerung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
Nachweis des Wohnsitzes (nicht erforderlich bei aufrechter Meldung in Österreich)
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit
Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ( Vaterschaftsanerkenntnis )
Optional: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung Ing. (Diplom)
Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich)
o Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über
das Nichtvorliegen von Ehehindernissen.
o Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Ausländische Personenstandsurkunden werden – je nach Staat – entweder ohne weiteres akzeptiert oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille .
Fremdsprachigen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung anzuschließen.
Ein aktuelles Verzeichnis von gerichtlich beeidigten Dolmetschern/Übersetzer finden sie auf der Seite www.sdgliste.justiz.gv.at .
Gebühren für Trauungen außer Haus:
Euro 200,- (innerhalb der Amtsstunden)
Euro 280,- (außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag)
Öffnungszeiten
- Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
- Sa Geschlossen
- So Geschlossen
- Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 09.02.2026 ab 07:30 Uhr
Trauungen im Standesamt:
Montag bis Freitag während der Amtsstunden zwischen 08:00 und 11:30 Uhr
An Samstagen zwischen 08:00 und 11:30 Uhr
Trauungen außerhalb des Standesamtes:
Freitag und Samstag nach Vereinbarung zwischen 12.00 und 14.00
Trauungssamstage für 2026:
17.1. & 31.01.2026
14.03.2026
09.05. & 16.05.2026
13.06. & 20.06.2026
04.07.&11.07.2026
01.08., 8.8. & 29.08.2026
05.09. & 26.09.2026
10.10.2026