Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Hainfeld

Trauungssaal

Klimatisierter Trauungssaal © Stadtgemeinde Hainfeld

Verbandsangehörige Gemeinden:

  • Hainfeld
  • Kaumberg
  • Kleinzell
  • Ramsau
  • Rohrbach an der Gölsen
  • St. Veit an der Gölsen

Zuständigkeiten:

Anerkennung der Vaterschaft
Beurkundungen von Personenstandsfällen-Geburt, Ehe, EP, Tod
Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
Ermittlungen der Ehefähigkeit
Eheschließungen
EP-Ermittlungsverfahren
Eingetragene Partnerschaften
Ehe und Eingetragene Partnerschaften für alle ab 01.01.2019
Geburtsurkunden
Gemeinsame Obsorge
Heiratsurkunden
Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
Namensänderungen
Partnerschaftsfähigkeitszeugnis (Verpartnerung im Ausland)
Partnerschaftsurkunden
Staatsbürgerschaftsnachweise
Sterbeurkunden – Ausstellung nach Todesfall
Teilauszug § 58 PStG 2013 über das Bestehen einer Ehe oder EP
Wiederannahme eines früheren Familiennamens
ZPR-Einträge im Ausland eingetretener Personenstandsfälle


Ab dem 1.August 2025 darf eine Ehe im Inland von Personen, auf die österreichisches Personalstatut zur Anwendung kommt, nicht zwischen Verwandten gerader Linie und zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie geschlossen werden. Beispielweise ist damit die Eheschließung zwischen Cousin und Cousine verboten. 

Gleiches gilt bei der Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft. Darüber hinaus ist ab dem 1. August 2025 die Eheschließung für Personen mit österreichischem Personalstatut erst mit dem 18. Lebensjahr gesetzlich zulässig.


Erforderliche Unterlagen für Eheschließungen und Verpartnerungen:

Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit/Verpartnerung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
Nachweis des Wohnsitzes (nicht erforderlich bei aufrechter Meldung in Österreich)
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Datei herunterladen: PDFRechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ( Vaterschaftsanerkenntnis )
Optional: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung Ing. (Diplom)

Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich)
         o Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über
            das Nichtvorliegen von Ehehindernissen.
         o Konventionsflüchtlinge: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Ausländische Personenstandsurkunden werden – je nach Staat – entweder ohne weiteres akzeptiert oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille .

Fremdsprachigen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung anzuschließen.
Ein aktuelles Verzeichnis von gerichtlich beeidigten Dolmetschern/Übersetzer finden sie auf der Seite www.sdgliste.justiz.gv.at .

Gebühren für Trauungen außer Haus:

Euro 200,- (innerhalb der Amtsstunden)
Euro 280,- (außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag)


Öffnungszeiten

  • Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
  • Sa Geschlossen
  • So Geschlossen
  • Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 09.02.2026 ab 07:30 Uhr

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Trauungen im Standesamt: 

Montag bis Freitag während der Amtsstunden zwischen 08:00 und 11:30 Uhr
An Samstagen zwischen 08:00 und 11:30 Uhr

Trauungen außerhalb des Standesamtes: 

Freitag und Samstag nach Vereinbarung zwischen 12.00 und 14.00 

Trauungssamstage für 2026:

17.1. & 31.01.2026

14.03.2026

09.05. & 16.05.2026

13.06. & 20.06.2026

04.07.&11.07.2026

01.08., 8.8. & 29.08.2026

05.09. & 26.09.2026

10.10.2026



Obmann

Kontaktdaten von Bgm. Albert Pitterle
NameBgm. Albert Pitterle

Leitende Standesbeamtin

Kontaktdaten von Sandra Bauer
NameSandra Bauer
Telefon+43 2764 2246 241

Standesbeamtin Stv.

Kontaktdaten von Jacqueline Sandhacker
NameJacqueline Sandhacker
Telefon+43 2764 2246 222

Kontakt

Kontaktdaten von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Hainfeld
AdresseHauptstraße 5
3170 Hainfeld
Telefon+43 2764 2246 241
Fax+43 2764 2246 700
E-Mail-Adressestandesamt@hainfeld.gv.at
Webhttp://www.hainfeld.gv.at
  • Quelle:

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